Für die Krankenbehandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt
- Für den Erstkontakt und zur Terminvergabe stehe ich Ihnen gern
Montag 08:00-18:00 Uhr und Dienstag 13:00-15:00 Uhr zur Verfügung.
Gerne können Sie mich auch per e-mail unter ergotherapie.weninger@gmx.at erreichen
(bitte beachten Sie, dass laut Datenschutz per Mail keine Korrespondenz bzgl. sensibler Daten möglich ist)
- Zur ergotherapeutischen Behandlung ist eine Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt notwendig (10x Ergotherapie)
- Die Bewilligung bei der ÖGK und BVAEB ist derzeit ausgesetzt.
Versicherte der SVS müssen die Verordnung zur Bewilligung bei ihrer Sozialversicherung einreichen - Beim Erstgespräch bitte die bewilligte Verordnung und vorhandene Befunde mitnehmen
Als Vertragspartnerin der Sozialversicherungsträger übernehmen die Krankenkassen die Therapiekosten.
Selbstbehalte sind unter anderem bei SVS und BVAEB zu bezahlen.
Im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention sind keine Verordnungen notwendig, gerne biete ich Ihnen ein ergotherapeutisches Beratungsgespräch an.