Für die Krankenbehandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt

Als Vertragspartnerin der Sozialversicherungsträger übernehmen die Krankenkassen die Therapiekosten.
Selbstbehalte sind unter anderem bei SVS und BVAEB zu bezahlen.

Im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention sind keine Verordnungen notwendig, gerne biete ich Ihnen ein ergotherapeutisches Beratungsgespräch an.